Definition: Das Behördendolmetschen ermöglicht in unserem Diskurs die Kommunikation
zwischen nationalen bzw. regionalen Behörden und Personen mit
Migrations- und/oder Flüchtlingshintergrund, die die Landessprache(n)
nicht (ausreichend) beherrschen oder verstehen.
Beispielsatz: Das Behördendolmetschen fällt nicht in unseren Verantwortungsbereich